Unser Vermieter hat uns aufgrund von Mietrückständen gekündigt (Es gab ein paar Probleme mit meinem Job und Gehalt). Jetzt haben wir das Geld aber zusammen und haben es direkt überwiesen. Können wir dadurch irgendwie die Kündigung zurücknehmen lassen?
Habe nochmal etwas recherchiert und habe hier etwas zu Schonfristzahlungen gefunden. Das ist in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB geregelt, falls du das nochmal genau nachlesen möchtest. Solange eine 2 monatige Frist nicht abgelaufen ist, sollte das kein Problem sein. Ich hoffe du kannst das nochmal mit deinem Vermieter besprechen und das Problem ist damit gelöst. Ich würde aber auf jeden Fall aufpassen, dass das nicht nochmal passiert! Wünsche dir viel Erfolg dabei