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Kann ich Fortbildungskosten von der Steuer absetzen?




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Kann ich Fortbildungskosten von der Steuer absetzen?

Beitragvon Fuchsi » Mo 11. Mär 2024, 07:59

Hallo zusammen,

ich überlege, meine berufliche Qualifikation durch Fortbildungen zu verbessern und frage mich, ob ich die anfallenden Kosten von der Steuer absetzen kann. Welche Voraussetzungen gelten dafür, und welche Art von Fortbildungen werden vom Finanzamt anerkannt? Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht?

Vielen Dank im Voraus!
Fuchsi
 
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von Anzeige » Mo 11. Mär 2024, 07:59

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Re: Kann ich Fortbildungskosten von der Steuer absetzen?

Beitragvon Angie » Mo 11. Mär 2024, 08:36

Hallo Fuchsi,

ich habe mich auch intensiv mit dem Thema beschäftigt und kann dir einiges dazu sagen. Grundsätzlich sind Fortbildungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar, vorausgesetzt, sie fördern deine berufliche Qualifikation. Das Finanzamt erkennt in der Regel Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel, Reisekosten, Übernachtungskosten und mehr an.

Es ist wichtig, dass du von deinem Arbeitgeber eine Bestätigung erhältst, dass die Fortbildung notwendig für deinen Beruf war. Das kann bei einer steuerlichen Prüfung sehr hilfreich sein.

Besonders interessant fand ich, dass auch Sprachkurse und Fachtagungen absetzbar sind, solange du nachweisen kannst, dass sie deine berufliche Qualifikation fördern. Das gilt beispielsweise, wenn der Sprachkurs speziell auf berufliche Anforderungen zugeschnitten ist oder du an Fachtagungen aus beruflichen Gründen teilnimmst.

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Erst- und Zweitausbildung. Während Erstausbildungskosten nur als Sonderausgaben absetzbar sind, können bei Zweitausbildung alle Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei spielt der sogenannte Verlustvortrag eine Rolle, der dir steuerliche Vorteile bringt, wenn die Werbungskosten höher sind als dein Verdienst.

Für die Absetzbarkeit der Kosten gilt die Belegvorhaltepflicht, also bewahre Belege und Quittungen gut auf.
Ein interessanter Punkt ist auch der Meisterbonus, den Absolventen einer beruflichen Weiterbildung auf Meisterebene erhalten. Der Bonus ist in vielen Bundesländern nicht einkommensteuerbar, wodurch er keine steuerlichen Auswirkungen hat.

Hoffentlich hilft dir das weiter.

Viele Grüße
Angie
 
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