Hey! Na Gott sei Dank versteht sich die Familie von deinem Mann soweit, dass das unter euch geregelt werden kann, wer was bekommt. Oftmals ist das eine Streiterei um Leben und Tod - da merkt man dann, dass manchen Leuten Familie weniger wert ist, als Geld und Besitztümer.
Die Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens wird in der Regel durch einen vom Gericht zugeteilten Notar übernommen. Es gibt jedoch eine Alternative, den sogenannten Erbenmachthaber. Der Erbenmachthaber kann ein anderer Notar, ein frei gewählter Rechtsanwalt oder eine bevollmächtigte Person sein, auf welche sich die rechtmäßigen Erben einigen und diese mit einer entsprechenden Vollmacht ausstatten. Das bedeutet quasi, dass dein Mann von seiner Familie gewählt werden könnte und er die ganze Sache dann regelt. Einen Notar benötigt ihr dann nicht mehr.
Damit das geht, müssen aber ein paar Voraussetzungen gegeben sein, welche du hier nachlesen kannst:
https://raeumungen.at/verlassenschaft-ohne-notar/Beispielsweise muss das Ganze in schriftlicher Form festgehalten werden, damit es später keine Streitereien gibt.