Verzwickte Lage. Wie lange ist das denn her? Normalerweise gibt es Fristen von 4 Wochen, wo man dann noch die höhe des Pfändungsschutzes erhöhen kann. Dazu brauchst du dann aber entsprechende Nachweise. Ein bisschen mehr kannst du auf der Seite der
Kanzlei Diro lesen. Die veröffentlichen immer gute Fachartikel zu verschiedenen Themen und nach etwas suchen habe ich das gefunden.
gem. § 850k IV ZPO seinen Bedarf nachweisen und eine Erhöhung des Freibetrages beantragen. Für diese „§ 850k-Bescheinigung“ muss der Schuldner eine Bescheinigung der Familienkasse und einen Nachweis seiner Unterhaltspflicht erbringen. Die Bescheinigung kann zum Beispiel von einem Rechtsanwalt ausgestellt werden.
Ich denke also der erste Weg ist einmal direkt zum Rechtsanwalt. Damit sollte nicht zu lange gewartet werden, immerhin ist dein Kind auf das Geld angewiesen und wir sprechen hier von einem befristeten Zeitfenster. Ich hoffe also du liest das hier sehr bald