Hallo Momo,
Bei Pflegegraden handelt es sich um die neuen Pflegestufen, diese sind durch in den Jahren 2016/2017 durchgeführte Reform entstanden.
Hier eine genauere Definition: "Die fünf Pflegegrade ersetzen die drei bisherigen Pflegestufen komplett. Von der Neuregelung sollen vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz profitieren. Doch auch Personen, die noch ziemlich selbstständig sind und bislang nicht unter den Pflegebedürftigkeitsbegriff fielen, können aus den Pflegegraden Vorteile ziehen." (Quelle:
https://www.deutsche-seniorenbetreuung.de/pflegegrade/).
Deine Großeltern müssten zuerst einen Antrag für ein Pflegegrad stellen. Ich würde raten, dass ihr euch am Besten bei einem Pflegestützpunkt vorstellt, dort solltet ihr alle notwendigen Informationen erhalten. Erst wenn sie einem der fünf Pflegegrade zugeordnet sind, kann ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden.
Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit verschaffen.
Liebe Grüße.