Di 9. Aug 2022, 07:49
Als Erstes muss man sagen, dass du als Student nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, aber es kann sich durchaus lohnen.
Solltest du jedoch mehrere Jobs parallel zum Studium ausführen, dann besteht für dich auf jeden Fall eine Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Du kannst die Kosten vom Studium entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen.
Handelt es sich bei dir um dein Erststudium, dann kannst du es als Sonderausgaben (jährlich 6.000 €) absetzen, hier ist kein Verlustvortrag möglich.
Handelt es sich um dein Zweitstudium, dann kannst du die Kosten als Werbungskosten absetzen, und zwar in unbegrenzter Höhe. Auch hier ist kein Verlustvortrag möglich.
Hier, in diesem Artikel, gibt es eine genaue Übersicht, was und wie alles abgesetzt werden kann:
Steuererklärung für Studenten:innen