Seite 1 von 1

Erste Hilfe-Unterweisung am Arbeitsplatz

BeitragVerfasst: Mo 26. Nov 2018, 11:25
von fischiiii
Hallo,

ein aktuelles Thema bei uns in der Firma: Ein Arbeitskollege ist vorige Woche zusammengeklappt.

Er hatte Kreislaufbeschwerden und ist dann einfach zusammen gesackt. Und das Erschreckende dabei: Alle standen nur um und halfen nicht. Niemand wusste was zu tun ist. Als ich die Hilfeschreie gehört habe, bin ich dann vom 3. Stock ins Erdgeschoss gerannt, um Erste Hilfe zu leisten.

Da das an meinem Chef auch nicht spurlos vorbeiging, bat er mich, eine Mitarbeiterunterweisung zum Thema "Erste Hilfe" zu organisieren.
Ich könnte mir selbst aussuchen, ob ich diese selbst durchführe, oder mich nur um die Organisation kümmere.
Weiß aber nicht, was denn bei so einer Unterweisung alles benötigt wird. Gibt es da evt. Vorschriften?

Verfasst: Mo 26. Nov 2018, 11:25
von Anzeige

Re: Erste Hilfe-Unterweisung am Arbeitsplatz

BeitragVerfasst: Mo 26. Nov 2018, 14:28
von Weltraumpirat
Habt ihr keinen betrieblichen Ersthelfer? Für jedes Unternehmen sind ein oder abhängig von der Mitarbeiterzahl mehrere betriebliche Ersthelfer Pflicht.

Re: Erste Hilfe-Unterweisung am Arbeitsplatz

BeitragVerfasst: Di 27. Nov 2018, 15:07
von santorini
Das ist nicht dein Ernst oder?
Das klingt ja schrecklich.

Das manche im Schock sind und nicht helfen, kann ich ja noch ein wenig nachvollziehen, aber das wirklich niemand geholfen hat, abgesehen von dir, das ist schon echt traurig. Aber leider auch Realität. Die meisten machen einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein und danach nie wieder. Obwohl man immer wieder betont, dass man sein Wissen ca. alle 5 Jahre auffrischen sollte. Denn dann könnte genau so etwas vermieden werden.

Immerhin reagiert dein Chef jetzt und gibt eine Unterweisung in Auftrag. Das ist schon mal ein guter Schritt in die richtige Richtung.Die Unterweisung selbst, kannst du eigentlich relativ frei gestalten.
Was du dabei beachten solltest, kannst du bei unterweisung-plus.de nachlesen.Vielleicht kannst du neben der Theorie auch einen Praxisteil durchführen, wo die Kollegen Übungen an einem Dummy ausführen. Hast du diese Möglichkeit nicht, dann zeige zumindest Videos, damit die Leute wissen, wie z.B. eine Herzmassage funktioniert.

Gruß

Re: Erste Hilfe-Unterweisung am Arbeitsplatz

BeitragVerfasst: Do 9. Mai 2019, 16:44
von InaB
Sind wir doch mal ehrlich. Die meisten haben einmal im Leben Kontakt mit erster Hilfe, und zwar dann wenn sie den Führerschein machen. Und selbst da ist es doch ein lästiges Übel. Bei mir sit es auch nichts anders. ich ahbe im vergangenen Jahr bei einer Fahrschule in Bern den Führerschein gemacht, Theorie dafür auf www.fahrschule.ch sogar online. Wenn ich heute nochmal die Einhelfermethode demonstrieren müsste, würde ich wohl glatt durchfallen

Re: Erste Hilfe-Unterweisung am Arbeitsplatz

BeitragVerfasst: Mo 3. Jun 2019, 06:30
von CaptainAro
Da kommt dein Chef aber reichlich spät. Wie Weltraumpirat schon sagt, sollte ein betrieblicher Ersthelfer Pflicht sein. Bei uns sind 3 Leute dafür da und machen einen Kurs. Genauso wie unsere Brandschutzbeauftragten. Ich denke mal, da du die MItarbeiter schulst, kannst du bei der Unterweisung relativ frei sein. Pack das Wichtigste rein und achte darauf, das sie ja alles mitschreiben und es nicht als einen Freifahrtsschein sehen nicht arbeiten zu müssen. Wenn man mitschreibt merkt man sich manches einfach besser. Und dein Chef sollte sich überlegen 2 -3 (je nach Anzahl der Mitarbeiter) auszuwählen, die in einen Kurs gehen und zum betrieblichen Ersthelfer werden.

Gruß

Re: Erste Hilfe-Unterweisung am Arbeitsplatz

BeitragVerfasst: Do 13. Jun 2019, 07:12
von Lana
Das ist wirklich nachlässig. Es kann doch nicht sein, dass bei euch keine betrieblichen Ersthelfer sind. Schlimm genug das erst was passieren musste, damit dein Chef dich damit beauftragt. Natürlich rechnet man nie mit so etwas, aber Vorsorge ist immer besser als Nachsorge. Ich denke auch das es jetzt kein super perfekt abgestimmer Vortrag sein muss. Bring deine Kollegen einfach das bei was sie müssen wissen, wenn der Ernstfall eintritt.